allgemeine geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der RpunktMEDIA GmbH, Jordanstraße 26a, 30173 Hannover (nachfolgend „rpunktmedia“ oder „wir“), und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen in den Bereichen Beratung, Markendesign, Corporate Design, Kommunikationsdesign, Webdesign und Website-Umsetzung, Hosting und Domainverwaltung, Fotografie, Film und Bewegtbild, Social Media sowie KI-gestützte Kreation.
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringen.
(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Leistungsbeschreibungen, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An verbindliche Angebote halten wir uns vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme unseres Angebots in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Beginnen wir auf Wunsch des Auftraggebers bereits vor der Annahme mit der Arbeit, gilt der Auftrag zu den Bedingungen unseres Angebots als erteilt.
(3) Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich beschriebene Leistungen sind nicht geschuldet.
(4) Wir schulden die vereinbarte Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr für Reichweite, Klick- oder Followerzahlen, Platzierungen in Suchmaschinen, Anfragen oder Umsätze, sofern dies nicht ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart ist.
§ 3 Präsentationen und Pitches
(1) Die Teilnahme an Präsentationen und Wettbewerbspräsentationen (Pitches) wird gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Alle im Rahmen einer Präsentation gezeigten Ideen, Konzepte und Entwürfe bleiben unser geistiges Eigentum. Kommt kein Auftrag zustande, darf der Auftraggeber sie weder ganz noch in Teilen nutzen, bearbeiten oder durch Dritte umsetzen lassen.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt uns alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Texte, Bilder, Logos, Zugänge und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung und benennt eine verantwortliche Ansprechperson, die verbindliche Entscheidungen treffen kann.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung aller von ihm überlassenen Materialien berechtigt ist und dass diese frei von Rechten Dritter sind, insbesondere von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechten. Er stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Verzögert sich die Leistung, weil der Auftraggeber seine Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand wird gesondert vergütet.
§ 5 Gestaltungsfreiheit, Korrekturen und Änderungswünsche
(1) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen, soweit die Leistung dem Auftrag entspricht.
(2) Im vereinbarten Honorar sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, zwei Korrekturschleifen je Leistungsphase enthalten. Weitere Korrekturen sowie Änderungen, die nach einer Freigabe gewünscht werden oder über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand zu unseren jeweils gültigen Stundensätzen berechnet.
(3) Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs vereinbaren wir in Textform. Bis zu einer solchen Vereinbarung erbringen wir die Leistungen wie ursprünglich vereinbart.
§ 6 Freigabe und Abnahme
(1) Der Auftraggeber prüft Entwürfe, Reinzeichnungen, Druckvorlagen, Websites und sonstige Arbeitsergebnisse vor der Freigabe sorgfältig, insbesondere auf Richtigkeit von Texten, Zahlen, Bildern und Angaben. Mit der Freigabe übernimmt er die Verantwortung für die Richtigkeit; für danach erkannte Fehler haften wir nicht.
(2) Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe unter Angabe wesentlicher Mängel in Textform rügt oder wenn er sie produktiv nutzt, veröffentlicht oder in Druck gibt.
§ 7 Vergütung, Nebenkosten und Fremdleistungen
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Ist keine Vergütung vereinbart, berechnen wir unseren Aufwand nach unseren jeweils gültigen Stundensätzen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung für die Gestaltung und die Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten bilden zusammen das Honorar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Nebenkosten wie Reise- und Übernachtungskosten, Kurier- und Versandkosten, Muster, Proofs und Modelle sowie Kosten für Lizenzen (z. B. Schriften, Bilder, Musik, Software) und für Fremdleistungen (z. B. Druck, Hosting, Models, Locations, Sprecher) trägt der Auftraggeber zusätzlich.
(4) Fremdleistungen dürfen wir im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragen. Erfolgt die Beauftragung in unserem Namen, stellt uns der Auftraggeber von den daraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.
§ 8 Zahlung und Verzug
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(2) Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken oder einen hohen finanziellen Aufwand erfordern, sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen, insbesondere ein Drittel bei Auftragserteilung, ein Drittel nach Hälfte der Leistung und ein Drittel nach Fertigstellung.
(3) Gerät der Auftraggeber in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Wir sind außerdem berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(5) Gelieferte Waren, etwa Druckerzeugnisse, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle Entwürfe, Konzepte, Gestaltungen, Fotografien, Filme, Programmierungen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind als persönliche geistige Schöpfungen urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch dann, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht wird.
(2) Der Auftraggeber erhält die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Ist nichts vereinbart, erhält er ein einfaches, auf den vertraglich vorausgesetzten Zweck, das vereinbarte Medium und das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Nutzungsrecht.
(3) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Honorars auf den Auftraggeber über. Bis dahin ist eine Nutzung nur widerruflich gestattet.
(4) Jede Nutzung, Bearbeitung oder Weiterentwicklung über den vereinbarten Umfang hinaus sowie die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf unserer Zustimmung in Textform und ist gesondert zu vergüten.
(5) Wir sind berechtigt, als Urheber an angemessener Stelle genannt zu werden, sofern dies üblich und mit dem Zweck vereinbar ist.
§ 10 Entwürfe, offene Daten und Quellcode
(1) Geschuldet ist das vereinbarte Endergebnis in dem vereinbarten Dateiformat. Offene Arbeitsdateien (z. B. Layout-, Projekt-, Roh- und Schnittdaten) sowie nicht ausgewählte Entwürfe und Varianten bleiben unser Eigentum und sind nur herauszugeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist; die Herausgabe wird gesondert vergütet.
(2) Bei Websites und Software erhält der Auftraggeber die für den Betrieb erforderlichen Daten. Von uns entwickelte, wiederverwendbare Bausteine, Vorlagen und Werkzeuge dürfen wir auch für andere Projekte einsetzen, soweit keine individuellen Inhalte oder Daten des Auftraggebers betroffen sind.
(3) Für die Aufbewahrung von Daten und Unterlagen nach Abschluss des Auftrags übernehmen wir keine Gewähr. Wir empfehlen dem Auftraggeber, gelieferte Daten selbst zu sichern.
§ 11 Fotografie und Film
(1) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle notwendigen Einwilligungen abgebildeter Personen sowie die Erlaubnisse für Drehorte, Gebäude, Marken und Produkte vorliegen, sofern deren Einholung nicht ausdrücklich uns übertragen ist.
(2) Außenaufnahmen sind wetter- und genehmigungsabhängig. Müssen Termine aus diesen Gründen oder aus Sicherheitsgründen verschoben werden, stellt dies keine Pflichtverletzung dar. Durch eine Verschiebung entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber, sofern wir sie nicht zu vertreten haben.
(3) Die Auswahl der Aufnahmen und die Bildbearbeitung liegen im Rahmen der Gestaltungsfreiheit bei uns. Rohdaten sind nicht Gegenstand der Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 12 KI-gestützte Kreation
(1) Wir setzen auf Wunsch oder im Rahmen der Leistung Werkzeuge der generativen künstlichen Intelligenz ein. Ergebnisse, die überwiegend durch solche Werkzeuge entstehen, genießen nach derzeitiger Rechtslage unter Umständen keinen urheberrechtlichen Schutz. Wir können daher nicht gewährleisten, dass der Auftraggeber an solchen Ergebnissen ausschließliche Rechte erwirbt oder sie gegenüber Dritten verteidigen kann.
(2) Wir wählen die eingesetzten Werkzeuge sorgfältig aus und bearbeiten die Ergebnisse gestalterisch. Eine Gewähr dafür, dass KI-generierte Inhalte frei von Rechten Dritter sind, übernehmen wir nur, soweit wir die Verletzung zu vertreten haben.
(3) Wir geben vertrauliche oder personenbezogene Daten des Auftraggebers nicht ohne dessen Zustimmung in KI-Werkzeuge ein, die diese Daten zu Trainingszwecken verwenden.
§ 13 Rechtliche Prüfung
Eine Prüfung unserer Arbeitsergebnisse auf ihre rechtliche Zulässigkeit, insbesondere in wettbewerbs-, marken-, urheber-, design- und datenschutzrechtlicher Hinsicht, sowie auf die Eintragungsfähigkeit als Marke oder Design ist nicht geschuldet. Sie obliegt dem Auftraggeber. Auf erkennbare rechtliche Risiken weisen wir hin, sobald sie uns bekannt werden. Gleiches gilt für Anforderungen an die Barrierefreiheit, etwa nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Diese berücksichtigen wir nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind.
§ 14 Gewährleistung
(1) Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe in Textform anzuzeigen; versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Andernfalls gilt die Leistung als mangelfrei.
(2) Bei berechtigten Mängeln sind wir zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme bzw. Übergabe. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Für Leistungen, die nach der Freigabe durch Dritte erbracht werden (z. B. Druck, Hosting, Plattformen), übernehmen wir keine Gewähr, sofern wir sie nicht selbst schulden.
(5) Technisch bedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar, insbesondere Farbabweichungen zwischen Bildschirm, Proof und Druck sowie Unterschiede in der Darstellung von Websites in verschiedenen Browsern, Betriebssystemen und auf verschiedenen Geräten.
§ 15 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe des Auftragswerts.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
(4) Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.
§ 16 Subunternehmer
Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungen qualifizierte Dritte (z. B. freie Mitarbeitende, Entwicklungspartner, Fotografen, Filmteams, Druckereien, Hosting- und Domain-Dienstleister) einzusetzen. Wir bleiben gegenüber dem Auftraggeber für deren Leistungen verantwortlich, soweit sie in unserem Namen tätig werden.
§ 17 Referenzen und Eigenwerbung
Wir dürfen den Auftraggeber als Referenz nennen und die für ihn erstellten Arbeiten nach deren Veröffentlichung in unserer Eigenwerbung zeigen, insbesondere auf unserer Website, in sozialen Netzwerken, in Präsentationen und bei Wettbewerben. Vertrauliche Informationen sind davon ausgenommen. Möchte der Auftraggeber dies im Einzelfall nicht, teilt er uns das bei Auftragserteilung in Textform mit.
§ 18 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Seiten behandeln alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich.
(2) Beide Seiten beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Verarbeiten wir im Auftrag personenbezogene Daten, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 19 Laufende Leistungen und Kündigung
(1) Verträge über laufende Leistungen (z. B. Wartung, Hosting-Betreuung, Social-Media-Betreuung) haben die im Angebot vereinbarte Laufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, können sie mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor Fertigstellung, steht uns die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu (§ 648 BGB). Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten sind in jedem Fall zu vergüten.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
(4) Für Hosting und Domains gelten vorrangig die Regelungen in § 20.
§ 20 Hosting, Domains und Wartung
(1) Auf Wunsch stellen wir Webhosting, E-Mail-Postfächer und Domains für den Auftraggeber bereit. Wir nutzen dafür die Infrastruktur der Mittwald CM Service GmbH & Co. KG, Espelkamp (Hosting), und der Variomedia AG, Potsdam (Domainregistrierung). Wir dürfen die Anbieter wechseln, sofern die Leistung für den Auftraggeber gleichwertig bleibt.
(2) Ergänzend gelten die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters sowie bei Domains die Registrierungsbedingungen und Richtlinien der zuständigen Vergabestelle, bei .de-Domains der DENIC eG. Der Auftraggeber erkennt diese mit der Beauftragung an.
(3) Domains werden auf den Namen des Auftraggebers als Domaininhaber registriert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Wahl der Domain und die Prüfung, ob sie Rechte Dritter verletzt, insbesondere Marken- und Namensrechte, ist der Auftraggeber verantwortlich. Dass eine beantragte Domain zugeteilt wird oder dauerhaft bestehen bleibt, können wir nicht gewährleisten.
(4) Die Verfügbarkeit von Servern, Netzen und Diensten richtet sich nach den Zusagen des jeweiligen Anbieters. Für Ausfälle, Störungen, Wartungsarbeiten oder Datenverluste im Verantwortungsbereich des Anbieters haften wir nicht, sofern wir sie nicht zu vertreten haben.
(5) Für die Inhalte, die auf den bereitgestellten Systemen veröffentlicht oder gespeichert werden, ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter wegen rechtswidriger Inhalte frei, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Bei begründetem Verdacht auf rechtswidrige Inhalte oder bei Gefahren für die Sicherheit der Systeme dürfen wir den Zugang vorübergehend sperren.
(6) Der Auftraggeber hält seine Zugangsdaten geheim und sichert seine Daten zusätzlich selbst. Datensicherungen des Anbieters ersetzen keine eigene Sicherung.
(7) Sicherheits- und Funktionsupdates für Content-Management-Systeme, Erweiterungen und Programmierungen schulden wir nur, wenn ein gesonderter Wartungsvertrag besteht. Ohne Wartungsvertrag trägt der Auftraggeber das Risiko veralteter Software, insbesondere für Sicherheitslücken und deren Folgen.
(8) Hosting- und Domainleistungen werden jährlich im Voraus berechnet. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird. Erhöht ein Anbieter seine Preise, dürfen wir die Erhöhung mit einer Ankündigung von sechs Wochen weitergeben; der Auftraggeber kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen.
(9) Gerät der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, dürfen wir die Leistungen nach vorheriger Ankündigung sperren. Die Pflicht zur Zahlung bleibt bestehen.
(10) Nach Vertragsende geben wir Domains auf Wunsch an einen neuen Anbieter frei, etwa durch Übermittlung des Autorisierungscodes, sofern alle fälligen Forderungen beglichen sind. Daten auf den bereitgestellten Systemen werden 30 Tage nach Vertragsende gelöscht, sofern der Auftraggeber sie nicht vorher übernommen hat und keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
(11) Soweit wir dabei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach § 18 Abs. 2. Die genannten Anbieter sind als Unterauftragsverarbeiter eingebunden.
§ 21 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Netzen, Plattformen oder Zulieferern) befreien uns für ihre Dauer und eine angemessene Anlaufzeit von unseren Leistungspflichten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, können beide Seiten den Vertrag hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen kündigen.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch für Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands, etwa in der Schweiz oder den USA.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hannover. Wir sind berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand
Oktober 2026